Zur von den Fraktionen von FDP, SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:
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