FDP lehnt Hebesatzsatzung zur Grundsteuer B ab

Die FDP-Fraktion im Rat der Marktstadt Waldbröl spricht sich gegen die geplanten differenzierten Hebesätze von u.a. 1.309 v. Hundert für Nichtwohngrundstücke aus. Wir erachten diese für die Waldbrölerinnen und Waldbröler für nicht zumutbar, insbesondere vor dem Hintergrund der rechtlichen Bedenken. Bei differenzierten Hebesätzen wird das Prozessrisiko des Landes auf die Gemeinden verlagert. Im Falle einer gleichheitswidrigen Hebesatzdifferenzierung kann davon ausgegangen werden, dass Waldbröl damit ein Steuerausfall in ungewisser Höhe bevorsteht. Hiervor haben wir mehrfach gewarnt. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW warnt eindringlich davor. Die übrigen Fraktionen haben dieses Risiko ignoriert und sich dafür entschieden, das Prozessrisiko mit allen Konsequenzen zu tragen. Insbesondere bei weit über 1,5 Millionen Einsprüchen kann dies zu finanziell fatalen Auswirkungen führen. Durch die Verschiebung der Verantwortung auf die Kommunen begehen auch die Verantwortlichen der aktuellen Landesregierung „Unfallflucht“.

Die FDP versuchte auf allen Ebenen, ein einfacheres, flächenbasiertes Modell anzustreben, ohne ein bürokratisches Monster zu erschaffen. Durch dieses wird das Wohnen in NRW erheblich verteuert, da das Verfahren deutliche Lastenverschiebungen zum Nachteil von Wohngrundstücken mit sich bringt. Das sorgt insbesondere bei vielen Rentnerinnen und Rentnern sowie auch sozial schwächeren Personengruppen mit geringem Einkommen, für zusätzliche Mehrbelastungen.

Aus o.g. Gründen haben wir der Hebesatzsatzung nicht zugestimmt.